Die Beitragsordnung ist eine in der Satzung der Zittauer 8 Ball Hunters verankerte Ordnung
1. Die Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt alle Einzelheiten über die Pflichten zur Entrichtung von Beiträgen. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung geändert werden.
2. Der Mitgliederbeitrag wird von der Mitgliederversammlung beschlossen
3. Die Mitgliederbeiträge werden in Höhe von 2,00 € monatlich in Zahlweise halb- oder vierteljählich gezahlt.
4. Alle Mitglieder müssen die zur Erhebung von Beiträgen notwendigen Angaben machen. Dies sind: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und Eintrittsdatum. Jede Änderung ist dem Verein zu melden.
5. In Kooperation mit der Bowling-Bar-Zittau wird den Vereinsmitgliedern seitens des Tischbetreibers die Möglichkeit geboten, eine Flatrate in Höhe von 10,00 € im Monat für Trainingsspiele zu zahlen. Bei Bedarf kann man sich bei dem Tischbetreiber und seinen Angestellten darüber informieren.
Die Beitragsordnung tritt am 12.01.2014 mit Beschluss der Mitgliederversammlung in Kraft.